Dichtigkeitsprüfung nach § 61a LWG
Kennen Sie die Konsequenzen des neuen Abwassergesetzes?
Laut § 61a LWG (Landeswassergesetz) sind Sie als Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass Ihr Abwasserrohr intakt ist. Es obliegt Ihrer Pflicht, nachzuweisen und dafür zu sorgen, dass Ihr Abwasserrohr intakt ist, also kein Abwasser aus Ihrem Rohr ins Erdreich oder ins Grundwasser eintreten kann. In Köln sind Sie sogar bis zum Straßenkanal verantwortlich, nicht wie früher bis zur Grundstücksgrenze.